Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen wir Ihnen als Anwaltskanzlei Mende & Mende behilflich sein oder Sie vor Gericht vertreten können.
Als Fachanwälte bilden wir uns nicht nur regelmäßig fort, sondern haben in den verschiednen Rechtsgebiete nachweislich überdurchschnittlich viele Fälle bearbeitet und können Sie somit kompetent und vertrauensvoll in den folgenden Rechtsgebiete beraten:
Strafrecht
Allgemeines Zivilrecht
Familienrecht
Verkehrsrecht
Die meisten Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Zudem existieren aber noch weitere Straftatbestände in anderen Gesetzen (z. B. Abgabenordnung AO, BtMG oder GmbH-Gesetz), in denen z. B. die Steuerstraftaten, die Betäubungsmittelstraftaten oder einzelne Insolvenzdelikte geregelt sind.
Die Ahndung von Strafdelikten erfolgt in der Regel durch Geld- oder Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters. Eine übliche Strafe für einen nicht vorbestraften Täter bei einfachen Delikten beträgt 30 Tagessätze, also ein Monatseinkommen, so dass bereits bei durchschnittlichem Einkommen empfindliche Sanktionen zu erwarten sind.
Allerdings kann auch bei Straftaten im Einzelfall eine Einstellung gegen eine Geldauflage erreicht werden, welche deutlich geringer ist. Sonderregelungen gibt es im Jugendstrafrecht, in dem das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vor dem Hintergrund des Erziehungsgedankens einige Besonderheiten beinhaltet.
Überragende Bedeutung bei der Bearbeitung aller Strafsachen erlangt das Strafverfahrensrecht der StPO, da hier neben der Hauptverhandlung und Beweisaufnahme auch sämtliche Eingriffsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden geregelt sind. Hierzu zählen z. B.
- die Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme
- die Postbeschlagnahme
- die Telefonüberwachung
- die technische Wohnraumüberwachung
- die Blutentnahme
- die vorläufige Festnahme und Anordnung von Untersuchungshaft
Diese Maßnahmen sollte man nie widerspruchslos dulden, sondern zumindest einen Widerspruch dokumentieren und schnellstmöglich einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuziehen.
Das gleiche gilt für die Vernehmung als Beschuldigter. Der Satz “Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwandt werden” trifft in jeder Hinsicht zu. Belastende Momente lassen sich fast jeder protokollierten Beschuldigtenvernehmung entnehmen. Daher sollte hier auch in keinem Fall eine Aussage gemacht werden, ohne dass vorher ein Verteidiger konsultiert wurde, der möglichst Akteneinsicht nehmen sollte, erscheint der Vorwurf auch noch so weit hergeholt.
Gerne können Sie uns kontaktieren!
Unter Familienrecht versteht man die Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften, welche die Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft betreffen.
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts: Es ordnet die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und gegenüber Dritten in rechtlicher Hinsicht. Darüber hinaus regelt es auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsverhältnisse, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Ein Großteil der familienrechtlichen Vorschriften ist im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Das Recht der Lebenspartnerschaft ist im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) normiert.
Im Familienrecht werden das Eingehen und die Auflösung von Ehen und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen normiert, insbesondere Fragen des Unterhalts (nach Trennung, nach Scheidung), des Güterrechts (Zugewinnausgleich) und des Versorgungsausgleichs (Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften).
Ein weiterer wesentlicher Bereich des Familienrechts ist das Kindschaftsrecht. Unter diesem Begriff sind alle gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst, die das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie sonstigen gesetzlichen Vertretern (Vormündern) regeln:
- Abstammungsrecht,
- Recht der Elterlichen Sorge,
- Umgangsrecht,
- Namensrecht,
- Unterhaltsrecht.
Für die Entscheidungen im Familienrecht ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Nächst höhere Instanz in Familiensachen ist das Oberlandesgericht. Spezielle Verfahrensvorschriften sind nunmehr hauptsächlich im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), im Übrigen in der Zivilprozessordnung (ZPO), enthalten.
Zur Vermeidung von oder zur Schadensbegrenzung bei persönlich und wirtschaftlich belastenden Auseinandersetzungen, insbesondere im Bereich des Eherechts, sollte rechtzeitig fachmännischer
Rat in Anspruch genommen werden und damit verbundene Kosten als gute Investition verstanden werden.
Zögern Sie nicht, uns mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren!
Das Verkehrsrecht kann grob in drei Teilbereiche unterteilt werden:
- Verkehrszivilrecht,
- Verkehrsstrafrecht und
- Verkehrsverwaltungsrecht.
Das Verkehrszivilrecht beinhaltet insbesondere die Verkehrsunfallregulierung (Schadensersatz und Schmerzensgeld) mit Versicherung und Unfallgegner, das Recht von Neu- und Gebrauchtwagenkauf und Kfz-Leasing sowie die entsprechenden Gewährleistungsansprüche und Auseinandersetzungen von Werkstätten mit ihren Kunden. Hinzu kommen Bereiche des Versicherungsrechts, insbesondere des Rechts der KFZ- und Kaskoversicherung sowie das Recht der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Verkehrsstrafrecht umfasst zum einen die echten Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, Unfallflucht oder Straßenverkehrsgefährdung) sowie das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstöße etc.). Ergänzend wird hier verwiesen auf die separaten Ausführungen zum Strafrecht und Ordungswidrigkeitenrecht.
Das Verkehrsverwaltungsrecht umfasst in erster Linie das Fahrerlaubnisrecht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht nur vom Strafrichter nach der Begehung von Straftaten angeordnet werden, sondern wird von Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bestehen. Auch nach einer Fahrerlaubnisentziehung durch den Strafrichter ist es oft die Verwaltungsbehörde, die die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig macht. Hier handelt es sich nicht mehr um strafrechtliche Sanktion, sondern um reines Verwaltungsrecht. Darüber hinaus gehören zum Verkehrsverwaltungsrecht beispielsweise die Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen, das Aufstellen von Verkehrsschildern etc.
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